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DSVGO-konform

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Code‑Paket und zugehörige Leistungen

1 Geltungsbereich

1.1 Anwendungsbereich: Diese AGB regeln die Lieferung, Installation, Anpassung, Wartung und Nutzung des von ITSSCT gelieferten Code‑Pakets sowie die damit verbundenen Dienstleistungen zwischen Anbieter/Dienstleister und Auftraggeber (Praxis/Klinik). 1.2 Vorrang: Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

2 Vertragsgegenstand und Zweck

2.1 Gegenstand: Bereitstellung und technische Umsetzung des Patientendaten‑Erfassungsformulars einschließlich Quell‑ und/oder Objektcode, Dokumentation, Konfigurationen, Updates und begleitender Leistungen. 2.2 Zweck: Ermöglichung der technischen Durchführung des Projekts unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, Urheberrechten und datenschutzrechtlichen Pflichten.

3 Begriffsbestimmungen

3.1 Vertrauliche Informationen: Alle nicht öffentlichen Informationen, insbesondere Quellcode, Konfigurationen, technische Dokumentation, Systemzugänge, Geschäfts‑ und Lizenzbedingungen, Testdaten sowie Patientendaten. 3.2 Patientendaten: Personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO, die im Rahmen des Projekts verarbeitet werden.

4 Vertraulichkeit und Schutzpflichten

4.1 Geheimhaltung: Der Vertragspartner verpflichtet sich, vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrags zu verwenden. 4.2 Schutzmaßnahmen: Der Dienstleister trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen und Patientendaten. 4.3 Dauer: Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt für die Laufzeit des Projekts und für 5 Jahre nach Beendigung; für Patientendaten gilt die Verpflichtung dauerhaft, soweit gesetzlich zulässig.

5 Nutzungsrechte und Lizenzbedingungen

5.1 Lizenzgewährung: Der Anbieter räumt dem Auftraggeber ein nicht‑ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich und sachlich auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht ein. 5.2 Quellcode: Übergabe des Quellcodes erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Standardlieferung ist Objektcode. 5.3 Nutzungsbeschränkungen: Der Kunde und der Dienstleister dürfen den Code weder in originaler noch in veränderter Form an Dritte weitergeben, unterlizenzieren, vermieten, verkaufen oder anderweitig wirtschaftlich verwerten. Urheberrechtsvermerke sind unverändert zu belassen. 5.4 Einbeziehung AGB: Die „Allgemeinen Geschäfts‑ & Lizenzbedingungen für Code‑Pakete“ sind Vertragsbestandteil und sind vom Dienstleister einzuhalten.

6 Unterauftragnehmer

6.1 Zustimmung: Weitergabe vertraulicher Informationen an Unterauftragnehmer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 6.2 Gleichwertige Verpflichtung: Der Dienstleister stellt sicher, dass Unterauftragnehmer eine Geheimhaltungsvereinbarung abschließen, die diesen Anforderungen mindestens gleichwertig ist. Der Dienstleister bleibt gegenüber dem Auftraggeber voll verantwortlich.

7 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

7.1 DSGVO‑Konformität: Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. 7.2 AVV: Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag in der gesetzlich geforderten Form abzuschließen. 7.3 Unterstützung: Der Dienstleister unterstützt bei der Erfüllung von Betroffenenrechten und informiert unverzüglich über Datenschutzvorfälle.

8 Ausnahmen von der Vertraulichkeit

8.1 Ausnahmen: Informationen sind nicht vertraulich, soweit sie nachweislich bereits bekannt waren, ohne Verstoß allgemein bekannt werden, rechtmäßig von Dritten stammen oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen. Gesetzlich angeordnete Offenlegungen sind unverzüglich mitzuteilen.

9 Vertragsstrafe und Schadensersatz

9.1 Vertragsstrafe: Für vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Nutzungsbeschränkungen, Geheimhaltungs‑ und Weitergabepflichten verpflichtet sich der Kunde und sein eventueller Dienstleister zur Zahlung einer pauschalierten Vertragsstrafe in Höhe von 100.000 Euro. 9.2 Anrechnung und Fälligkeit: Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf einen nachgewiesenen Schaden angerechnet und ist binnen 14 Tagen nach Zugang einer schriftlichen Zahlungsaufforderung fällig.

10 Laufzeit, Rückgabe und Löschung

10.1 Laufzeit: Diese AGB treten mit Unterzeichnung in Kraft und gelten für die Dauer des Projekts sowie für die in Ziffer 4 genannten Nachlaufzeiten. 10.2 Rückgabe/Löschung: Nach Beendigung sind alle vertraulichen Unterlagen, Kopien und Reproduktionen unverzüglich zurückzugeben oder nach Weisung sicher zu löschen. Über die Löschung ist auf Anforderung schriftlich zu berichten.

11 Rechte am geistigen Eigentum

11.1 Eigentum: Alle Urheber‑ und sonstigen Rechte am gelieferten Code verbleiben beim Lizenzgeber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. 11.2 Anpassungen: Änderungen oder Erweiterungen begründen keine Übertragung der Urheberrechte, sofern nicht schriftlich vereinbart.

12 Pflichten bei Vertragsverletzung

12.1 Meldepflicht: Bei Verdacht auf Verletzung dieser AGB hat der Dienstleister den Auftraggeber unverzĂĽglich und detailliert zu informieren und alle erforderlichen MaĂźnahmen zur Schadensminimierung zu ergreifen. 12.2 Freistellung: Der Dienstleister stellt den Auftraggeber von AnsprĂĽchen Dritter frei, die aus dem Verhalten des Dienstleisters oder seiner Unterauftragnehmer resultieren.

13 Haftung

13.1 Umfang: Soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde, haftet der Dienstleister nur im gesetzlich zulässigen Umfang. 13.2 Unterauftragnehmer: Verstöße durch Unterauftragnehmer werden dem Verschulden des Dienstleisters zugerechnet. 13.3 Ausschlüsse: Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

14 Schlussbestimmungen

14.1 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 14.2 Schriftform: Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. 14.3 Recht und Gerichtsstand: Es gilt deutsches Recht. Soweit zulässig, ist der Gerichtsstand der Sitz des Auftraggebers oder ein im Hauptvertrag benannter Gerichtsstand.

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